Die zweite Stimme im Funkprotokoll
- Quest-StatusNeu
active
- Quest-ZielNeu
Den vollständigen Inhalt der Funkabschrift und die Entstehung ihrer bereinigten Fassung klären: Welche Meldungen fehlen, welche davon betreffen den Eibenhof, und wie belastbar ist die Zuordnung einer Stimme?
- Quest-HintergrundNeu
Verborgene Vorgeschichte: In der Mordnacht nahm die Funkstelle neben der später abgeschriebenen Meldung eine kurze, verrauschte Übertragung auf. Eine Frau erwähnte den Eibenhof und bat darum, eine Warnung nicht über den offenen Kanal weiterzugeben. Lotte Kernau, damals Schreiberin der Funkstelle, hielt die Übertragung zunächst am Rand fest; sie vermutete, die Stimme könne zu einer Hafeninformantin gehören, wusste aber weder deren Namen noch, ob die Warnung Livia Kern galt. Bernd Tesch fertigte die saubere Abschrift an und ließ die Randmeldung weg, weil er sie für eine private Störung hielt und die Identität einer möglichen Informantin nicht offenlegen wollte. Ute Kappel bemerkte später die fehlende Zeile und legte ein Korrekturheft an, meldete den Vorgang aber nicht, da sie einen Vorwurf gegen die Funkstelle fürchtete. Die Stimme ist nicht sicher identifiziert; die Meldung beweist weder eine Begegnung Evas mit der Sprecherin noch einen Zusammenhang mit dem Mord. Eva kennt diese Vorgeschichte nicht automatisch; die Quest ist nicht angenommen.
- Quest-MöglichkeitenNeu
Mögliche Zugänge: Eva kann Reuter direkt nach dem Wortlaut und der Grundlage der Funkabschrift fragen oder um Einsicht in die Originalspule bitten. Über die Registratur kann sie nach Randnotizen und Korrekturunterlagen fragen; ein förmlicher Aktenweg kann die Prüfung absichern, aber Beteiligte zur Vorsicht bringen. Kernau kann erklären, was sie am Rand vermerkte; Tesch kennt die Erstellung der sauberen Abschrift und könnte die Auslassung als redaktionelle Entscheidung oder als Routinefehler schildern. Kappel kann die spätere Korrektur dokumentieren, fürchtet jedoch eine interne Untersuchung. Eine akustische Prüfung kann den Wortlaut eingrenzen, muss aber nicht die Sprecherin identifizieren. Keine Auskunft, Genehmigung oder Kooperation ist vorausgesetzt.
- Quest-AuflösungenNeu
Mögliche Auflösungen: Die Originalaufnahme kann eine zweite Meldung bestätigen, aber wegen Rauschen unverständlich bleiben; Randblatt und Korrekturheft können eine absichtliche Auslassung oder einen redaktionellen Irrtum nahelegen. Ein übereinstimmender Hinweis auf den Eibenhof könnte den Zeitpunkt einer möglichen Warnung eingrenzen, ohne die Sprecherin oder Evas damalige Begleitung zu beweisen. Die Auslassung kann eine Schutzabsicht erklären und zugleich die Verlässlichkeit der Abschrift schwächen; sie belegt für sich weder Vertuschung noch Täterschaft. Akteure können Belege herausgeben, ihre damaligen Gründe offenlegen oder schweigen. Kein Ergebnis und keine Handlung Evas sind festgelegt.
- Bezug zu Der Fall in DornbrückNeu
Untersucht den Inhalt und die Überlieferung der Funkabschrift im Dornbrücker Mordfall.
- Bezug zu Der Mord am LaternenkaiNeu
Betrifft mögliche Funkhinweise aus der Nacht des Mordes am Laternenkai.
- Bezug zu Abschrift der Funkstreife am LaternenkaiNeu
Geht der Frage nach, was die bekannte Abschrift enthält und was in ihrer Überlieferung fehlt.
- Beteiligt: EvaNeu
Von der offenen Verdachtslage betroffen; Kenntnis der verborgenen Funkunterlagen oder Annahme der Quest wird nicht vorausgesetzt.
- Beteiligt: Hannes ReuterNeu
Kann zur Funkabschrift und ihren Ermittlungsgrundlagen befragt werden; eine Antwort ist nicht vorweggenommen.
- Beteiligt: Lotte KernauNeu
Fertigte eine Randnotiz zur zweiten Übertragung an und fürchtet, als Urheberin einer unbefugten Aufzeichnung zu gelten.
- Beteiligt: Bernd TeschNeu
Fertigte die bereinigte Abschrift an und wollte eine mögliche Informantin nicht über einen offenen Aktenweg gefährden.
- Beteiligt: Ute KappelNeu
Entdeckte die Auslassung und hielt eine Korrektur fest; sie fürchtet eine interne Prüfung.
- Bezug zu Die Abschrift fasst zwei Funkmeldungen zu einem Einsatz zusammenNeu
Erste Erkenntnisebene: Eine knappe Randnotiz zeigt, dass die vorliegende Abschrift möglicherweise nicht alle Übertragungen umfasst.
- Bezug zu Eine zweite Stimme nannte in der Mordnacht den Eibenhof und bat um eine nicht näher bezeichnete WarnungNeu
Zweite Erkenntnisebene: Die Prüfung der Originalaufnahme macht aus dem knappen Randvermerk einen möglichen Hotelhinweis, ohne Identität oder Anlass zu klären.
- Bezug zu Die zweite Meldung wurde aus Sorge um eine Informantin aus der bereinigten Abschrift entferntNeu
Dritte Erkenntnisebene: Die spätere Korrektur erklärt rückblickend, warum eine tatsächlich aufgezeichnete Meldung in der sauberen Abschrift fehlt; sie beweist keine Vertuschung des Mordes.
- Bezug zu Funkarchiv der PolizeiwacheNeu
Die Quest umfasst die Prüfung der Funkstelle, in der die Originalspule und ihre Bearbeitungsunterlagen verwahrt werden.