Quest-StatusGeändert
retired
Quest-ZielEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Herausfinden, wer Reuters Weigerung, Eva gehen zu lassen, tatsächlich veranlasste, ob dahinter eine dokumentierte Schutzmaßnahme oder eine unzulässige Anweisung stand und welche unabhängige Stelle das prüfen kann.
Quest-HintergrundEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Verborgene Vorgeschichte: In der Nacht von Evas Festnahme rief Staatsanwältin Helene Brach die Wache an, nachdem sie eine unbestätigte Warnung vor einer möglichen Gefahr für Eva erhalten hatte. Sie bat darum, Eva bis zur Rücksprache mit einem Bereitschaftsrichter nicht allein gehen zu lassen, stellte aber keine Festhalteanordnung aus. Der diensthabende Schichtleiter Emil Kranz gab die Bitte mündlich an Reuter weiter und bezeichnete sie dabei als vorläufige Weisung; Reuter verstand sie als dienstliche Grundlage und prüfte die Zuständigkeit nicht. Der Vermerk über den Anruf wurde in ein separates Übergabeheft gelegt, nicht in die Befragungsakte. Brach ließ die Sache bislang unerwähnt, weil sie die Quelle der Warnung schützen wollte; Kranz fürchtet, seine ungenaue Weitergabe werde als bewusste Rechtsüberschreitung ausgelegt. Die Warnung ging ursprünglich von einer Hotelangestellten aus, die eine fremde Person in der Nähe von Evas Zimmer bemerkte, aber deren Absicht nicht kennt. Weder eine gültige Anordnung noch eine konkrete Gefahr ist damit erwiesen. Eva kennt diese Vorgänge nicht automatisch; die Quest ist nicht angenommen.
Quest-MöglichkeitenEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Mögliche Zugänge: Eva kann Reuter direkt nach dem Namen der anordnenden Stelle, einem Aktenzeichen und einer schriftlichen Ausfertigung fragen; sie kann zugleich eine unabhängige rechtliche Prüfung oder Kontakt zu einem Rechtsbeistand verlangen. Ein förmlicher Antrag auf Einsicht kann das Übergabeheft und die Telefonnotiz erschließen, während ein Gespräch mit Kranz oder Brach die mündliche Weitergabe beziehungsweise den Ursprung der Warnung klären könnte. Eine Nachfrage im Eibenhof bei der Nachtschicht kann die Beobachtung der Hotelangestellten prüfen, ohne ihre Schlussfolgerung vorwegzunehmen. Die Akte kann über reguläre Dienstwege oder durch freiwillige Auskunft zugänglich werden; keine Stelle muss kooperieren.
Quest-AuflösungenEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Mögliche Auflösungen: Eine rechtmäßige, bislang nicht vorgelegte Entscheidung könnte auftauchen; die Unterlagen könnten eine gut gemeinte, aber nicht tragfähige Schutzbitte statt einer Anordnung zeigen; oder widersprüchliche Überlieferungen könnten offenlassen, wer Reuter tatsächlich wies. Die Hotelbeobachtung kann eine reale, aber mehrdeutige Warnung stützen oder sich als harmloser Irrtum erweisen. Eine unabhängige Prüfung könnte eine Freilassung, eine formelle Entscheidung oder weitere Ermittlungen ermöglichen, ohne Evas Unschuld oder Schuld im Mordfall festzustellen. Keine Handlung Evas und kein Ausgang sind festgelegt.
Bezug zu Die Grenze der BefragungEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Ergänzt die Prüfung der Befragungsgrundlage um die mögliche mündliche Weitergabe einer Schutzbitte.
Bezug zu EvaEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Eva ist von der fortgesetzten Befragung betroffen; Kenntnis der verborgenen Vorgänge oder Questannahme wird nicht vorausgesetzt.
Beteiligt: Hannes ReuterEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Kann Auskunft über die ihm mitgeteilte Grundlage geben; seine Kenntnis einer mündlichen Bitte beweist keine rechtmäßige Anordnung.
Beteiligt: EvaEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Von der verweigerten Entlassung betroffen; ihr Wissen um die internen Vorgänge wird nicht vorausgesetzt.
Beteiligt: Sibel AydinEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Bei der Befragung anwesend; kann bezeugen, was Reuter Eva tatsächlich mitteilte.
Bezug zu Die behauptete Schutzbitte ist im Befragungsregister nicht als Anordnung belegtEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Erste Erkenntnisebene: Der knappe Übergabevermerk erklärt eine mögliche Quelle von Reuters Annahme, ersetzt aber keine Anordnung.
Bezug zu Eine Staatsanwältin bat telefonisch um vorläufigen Schutz, erließ aber keine FesthalteanordnungEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Zweite Erkenntnisebene: Die Telefonnotiz kann die mündliche Schutzbitte von einer formellen Festhalteentscheidung unterscheiden.
Bezug zu Die telefonische Bitte folgte auf eine mehrdeutige Beobachtung nahe Evas HotelzimmerEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Dritte Erkenntnisebene: Die Hotelnotiz erklärt rückblickend, warum die Staatsanwältin Schutz anregte, ohne eine tatsächliche Gefahr zu beweisen.
Beteiligt: Helene BrachEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Führte die Schutzbitte; ihre Absicht erklärt nicht automatisch deren rechtliche Gültigkeit.
Beteiligt: Emil KranzEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Gab die Bitte mündlich weiter und kann den Übermittlungsweg erklären.
Beteiligt: Nela VierEntfernt
Aus dem Weltmodell entfernt. Zuletzt gespeichert:
Verfasste den Hotelvermerk über eine mehrdeutige Beobachtung.